Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schauspiel Leipzig

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Schauspiel Leipzig. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für alle Veranstaltungen des Schauspiel Leipzig in ihren derzeitigen und zukünftigen Spielstätten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen, Vorverkaufskassen und Drittanbieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Kartenverkauf und Reservierungen

(1) Kassenöffnungszeiten
Während der laufenden Spielzeit ist die Theaterkasse des Schauspiel Leipzig zum Zwecke des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen des Schauspiel Leipzig genannten Zeiten geöffnet. Die Abendkasse wird in der Regel jeweils 1 Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Die Abendkassen der Nebenspielstätten öffnen eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen.

(2) Allgemeine Regelungen zum Kartenverkauf
Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Besuchern ist es nicht gestattet, in oder vor den Räumlichkeiten des Schauspiel Leipzig Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.

Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht. Das Schauspiel Leipzig behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihm festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der unter 4.3. getroffenen Regelungen vom Schauspiel Leipzig zurückgenommen, ansonsten sind die erworbenen Eintrittskarten von
Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen.

Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

Plätze für Rollstuhlfahrer werden in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt.

Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

(3) Vorverkaufsfristen
Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen des Schauspiel Leipzig veröffentlichten Zeiten.

(4) Fernmündliche Kartenbestellungen
Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch das Schauspiel Leipzig eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Schauspiel Leipzig das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt oder an der Abendkasse hinterlegt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.

(5) Schriftliche Kartenbestellungen
Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax oder E-Mail) gilt als Reservierungsanfrage. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des. Zahlungsanspruchs des Schauspiel Leipzig mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Schauspiel Leipzig das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt oder an der Abendkasse hinterlegt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.

(6) Online-Kartenverkauf
Online-Kartenkauf ist für Inhaber von EC-und Kreditkarten (Visa, Euro-/Mastercard) möglich. Bei Bestellung über den Online-Kartenverkauf werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt. Bezahlte Karten liegen bis zum Beginn der Veranstaltung an der Kasse zur Abholung bereit oder werden zugesandt. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
Mit Ticketdirect können die Tickets im Anschluss an die Buchung selbst ausgedruckt oder direkt auf dem Smartphone am Einlass vorgezeigt werden. Ausgedruckt ist es nur auf weißem DIN-A4-Papier lesbar und gültig, Das Ticketdirect-Ticket wird beim Einlass von einem Barcode-Leser identifiziert und entwertet. Der Barcode ist nur einmal verwendbar. Eine Vervielfältigung in gedruckter oder digitaler Form ist untersagt.
Inhaber eines Ticketdirect-Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, kann das Schauspiel Leipzig den Zugang zur betreffenden Vorstellung untersagen.

(7) Gutscheine
Das Schauspiel Leipzig verkauft Wertgutscheine, welche zur Bezahlung von Eintrittskarten im Schauspiel Leipzig verwendet werden können. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre bis zum jeweiligen Jahresende. Eine (Teil)-Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Restwerte bei der Gutscheineinlösung werden in Form eines neuen Gutscheines über den bestehenden Restwert erstattet.
Gutscheine können auch online und als Ticketdirect-Gutschein erworben werden.

3. Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht besteht bei Kaufverträgen von Waren, welche gemäß Fernabsatzgesetz (telefonisch oder im Internet) abgeschlossen wurden. Dieses Recht besteht nicht bei Verträgen, welche Dienstleistungen im Freizeitbereich zum Gegenstand haben und bei denen für die Erbringung der Dienstleistungen ein fester Termin vorgesehen ist (z.B. Eintrittskarten).
Den vollständigen Wortlaut des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB finden Sie im Internet unter www.verbraucherrechtliches.net/VRRL/VRRL-312g-BGB.html

4. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Soweit in die Nutzung der persönlichen Daten zu lnformations und Kundenbetreuungszwecken eingewilligt wurde, werden diese u. a. zur Ansprache per Brief oder E-Mail verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Schauspiel Leipzig gegenüber widerrufen werden. Darüber hinaus kann vom Betroffenen jederzeit die Berichtigung oder Löschung der Daten verlangt werden. Das Schauspiel Leipzig wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

5. Eintrittspreise und Ermäßigungen

(1) Es gelten die vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen, in den Publikationen und an der Theaterkasse des Schauspiel Leipzig veröffentlichten Eintrittspreise. Diese Eintrittspreise gelten nur bei Kauf der Eintrittskarten an der Kasse des Schauspiel Leipzig in der Bosestraße und allen Abendkassen. An externen Vorverkaufsstellen sowie bei Internetkauf können durch Erhebung einer Vorverkaufsgebühr und eventuell anfallende Versand- bzw. Bearbeitungsgebühren höhere Eintrittspreise entstehen.

(2) Mitglieder von Besucherorganisationen und Drittanbietern erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an diese zu richten.

(3) Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie beim Einlass zum Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch unaufgefordert vorzulegen. Eine nachträgliche Ermäßigung des Kartenpreises ist ausgeschlossen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen und den Aushängen an der Theaterkasse des Schauspiel Leipzig ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist das Schauspiel Leipzig berechtigt, den Differenzbetrag nachzuerheben.

6. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen

(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und theatereigene Publikationen veröffentlicht.

(2) Die Besetzungsangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.

(3) Bei Spielplanänderungen und Vorstellungsausfällen können nur Karten, die an der Theaterkasse des Schauspiel Leipzig gekauft wurden, innerhalb von 30 Tagen ab dem geänderten Vorstellungstermin auch dort zurückgegeben werden. Bei Zusendung der Karten mit Angabe der Bankverbindung ist auch die Überweisung des Kartenwertes möglich. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Bei Abbruch einer Vorstellung vor der Pause oder bis zu einer Spieldauer von einer Stunde wird dem Kunden der volle Eintrittspreis erstattet. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden Kosten des Kunden (Nebenkosten, Hotel, Reise etc.) wird ausgeschlossen. Falls Eintrittskarten bei einer externen Vorverkaufsstelle oder im Internet erworben wurden ist der Anspruch auf Erstattung dort geltend zu machen.

7. Einlass

Der Zugang zu den Spielstätten kann nur mit einer persönlichen Eintrittskarte erfolgen (dies gilt auch für Kinder). Der Besucher ist an den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Platz gebunden. Ein Wechsel auf freie Plätze ist nicht zulässig.

Bei verspätetem Eintreffen nach Beginn einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Zutritt in den Zuschauersaal und auf den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Das Abendpersonal weist dem Besucher im Falle des Nacheinlasses einen Platz zu. Der Anspruch auf den reservierten Platz entfällt.

8. Garderobe und Fundsachen

(1) Die Mitnahme von Garderobe, Taschen und sonstigen Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Mäntel, dicke Jacken sowie sperrige Gegenstände, wie z.B. Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehilfen), Taschen (über Handtaschengröße) sowie Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum genommen werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

(2) Garderobe und Gegenstände können dem Garderobenpersonal für die Dauer der Vorstellung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke zur Aufbewahrung übergeben werden. Die Rückgabe an den Besucher erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne weitere Prüfung der Berechtigung. Vertauschte oder beschädigte Garderobe oder Gegenstände sind dem Garderobenpersonal sofort mitzuteilen. Eine Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen.

(3) Garderobe und Gegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das Schauspiel Leipzig nicht verpflichtet. Die Ausgabe erfolgt bei Verlust der Garderobenmarke grundsätzlich erst dann, wenn sämtliche übrige Garderobenstücke abgeholt worden sind. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz ihrer Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

9. Hausrecht, Bild-und Tonaufnahmen

(1) Der Intendant und der Verwaltungsdirektor üben in den Gebäuden des Schauspiel Leipzig das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen, insbesondere der diensthabende Leitungsdienst, berechtigt.

(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden, und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

(3) Das Schauspiel Leipzig kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals des Schauspiel Leipzig ist Folge zu leisten.

(4) Das Rauchen ist im gesamten Theatergebäude einschließlich Kassenfoyer verboten. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet.

(5) Technische Geräte, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren), sind auszuschalten.

(6) Jedwede Herstellung von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Schauspiel Leipzig ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil-und strafrechtlich verfolgt werden.

(7) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und solche Aufzeichnungen ohne Anspruch auf individuelle Vergütung auch für kommerzielle Zwecke gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

10. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Schauspiel Leipzig und den Besuchern aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Leipzig. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam sind oder werden, wird die Fälligkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt für diesen Fall die bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Regelung.

11. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 28.02.2018 in Kraft.


Enrico Lübbe
Intendant